Impressum & AGB's

Eichinger Motoren GmbH

Rastenfeld 179

3532 Rastenfeld

+43 2826 88180

eichinger@motoren.at

Vollständiger Firmenname

Eichinger Motoren GmbH

Ort der Gewerbeberechtigung

Rastenfeld 179

3532 Rastenfeld

Österreich

UID-Nummer

ATU69806329

Rechtsform

GmbH

Firmenbuchnummer

FN437382i

Firmenbuchgericht

Krems

Geschäftsführung/Juristische Person

Alexander Eichinger, Christoph Eichinger, Franz Eichinger

Zusätzliche Informationspflicht

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Unternehmensgegenstand

Handel mit Maschinen und Präzisionswerkzeugen

Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)

WK NÖ

Aufsichtsbehörde

BH Krems

Gewerbeordnung

Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994 )(Erweiterung wirksam ab:13.08.1996)

Anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

1. Geltung


Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen Eichinger Motoren GmbH als Verkäufer und seinen Kunden als Käufer, Besteller bzw. als Abnehmer in irgendeiner Form.

Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Eichinger Motoren GmbH schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Eichinger Motoren GmbH ausdrücklich.

Unsere Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil unserer Angebote sowie jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten ohne besonderen Hinweis auch für nachfolgende Angebote und Verträge.


2. Angebote / Voraussetzung für den Vertragsabschluss


Bei den von uns angebotenen Waren handelt es sich um Neuteile bzw. Gebrauchtteile, welche von uns geprüft und instandgesetzt werden.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Weiters gelten die Angebote über Motoren und Ersatzteile nur unter der Bedingung, dass der Käufer sich im Gegenzug verpflichtet uns (s)einen alten, gebrauchten, auch nicht mehr funktionstüchtigen entsprechenden Altteil zu übergeben und übereignen.
Sollte die Übergabe eines solchen Altteils durch den Käufer nicht unmittelbar im Austausch gegen die von und gekaufte Ware möglich sein, behalten wir uns vor stattdessen einen mit dem Kunden vereinbarten Betrag als Pfand zu verrechnen, welchen er bei späterer Übergabe seines Altteils an uns umgehend rückerstattet erhält.
Beim (beabsichtigten) Kauf eines Motors erfolgt der Vertragsabschluss nur unter der Bedingung der schriftlichen Annahme (= Unterfertigung) der von uns vorgelegten bzw. übermittelten Gewährleistungs- und Haftungsvereinbarung.

3. Preise

Unsere Preise sind in EURO angegeben. Diese verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Fixpreis, ab Lager und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die angeführten Preise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Alle Kosten für Versand und Zustellung trägt der Kunde.
Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten in angemessener Höhe zu
verlangen. Leistet der Auftraggeber solche Vorauszahlungen nicht oder nicht zur Gänze, sind wir berechtigt, vom Vertrag gänzlich oder teilweise zurückzutreten.

Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen, auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten, unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen und/oder Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungs- und Lieferkonditionen

Sofern nicht anders vereinbart erfolgt der Versand der bestellten Ware nur gegen Vorauskasse, also nach Einlangen des Kaufpreises zuzüglich voraussichtlicher Versandkosten auf dem von uns bekanntgegebenen Konto.
Bei vereinbarter Selbstabholung ist der Kaufpreis sofort und in bar zu bezahlen.
Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, sofern wir nicht schriftlich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt haben. Auch in diesem Fall verschiebt sich der Liefertermin bei Erhöhung des Arbeitsumfanges gegenüber dem ursprünglichen Auftrag; wenn der Auftraggeber wegen vermeintlicher Nichteinhaltung eines Liefertermins zurücktreten möchte, hat er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers im Falle eines Lieferverzuges werden mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns unsererseits ausgeschlossen.

Die Übergabe des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt in unserem Betrieb. Die Zustellung des Reparatur- oder Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, worüber ein gesonderter Auftrag zu erteilen ist. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung oder Versandbereitschaft den Reparatur- oder Liefergegenstand gegen Begleichung unseres Entgeltes abholt. Ist der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, den Reparatur- oder Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.

5. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist Eichinger Motoren GmbH, Rastenfeld 179, 3532 Rastenfeld.
Kosten und Risiko des Transports trägt der Kunde.

6. Annahme der Ware

Der Kunde ist verpflichtet die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen abzunehmen.
Mit Übergabe der bestellten Waren an den Transporteur bzw. mit Übergabe an den Kunden bei Selbstabholung gelten die Waren als geliefert.
Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, ist er berechtigt diese im Rahmen der Gewährleistung gem. Punkt 8. dieser AGB durch uns beheben zu lassen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Gewährleistung

Gegenüber Endverbrauchern im Sinne des KSchG leisten wir Gewähr für neue Produkte und eingebaute Neuteile für die Dauer von 2 Jahren ab Übergabe. Für gebrauchte Teile, die wir an Konsumenten verkaufen, oder gebrauchte Teile, die wir bei der Reparatur von Gegenständen von Konsumenten verwenden, wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr reduziert. Gegenüber Unternehmen die nicht unter den Anwendungsbereich des KSchG fallen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Der Auftraggeber hat uns jedenfalls unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes aufgetretene Mängel bei sonstigem Anspruchsverlust bekannt zu geben. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, sofort nach Lieferung der Ware diese auf sichtbare Mängel zu prüfen, ansonsten er seinen Gewährleistungsanspruch für Mängel bei der Lieferung sowie allfällige bestehende Regressansprüche verliert. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Ö-Normen. Im Falle von Herstellerangaben beschränkt sich unsere Gewährleistung auf den Inhalt dieser Angaben. Für ausdrücklich bedungene Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Grundlage dafür bilden die uns vom Auftraggeber gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Für offenkundige Mängel leisten wir keine Gewähr. Innerhalb der handelsüblichen Toleranzen liegende Abweichungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung des nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist. Garantiezusagen des Herstellers sind von dieser Regelung nicht betroffen und sind vom Auftraggeber direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. Zur Ausführung unserer Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber der nicht Konsument im Sinne des KschG ist, den Reparaturgegenstand im unserem Betrieb auf seine Kosten und Gefahr bei sonstigem Anspruchsverzicht zu überstellen. Ist eine Überstellung dem Auftraggeber technisch nicht möglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, entweder die Überstellung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers in unserem Betrieb durchzuführen, oder die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung einem anderen Unternehmen zu übertragen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die gelieferten Waren oder den gelieferten Teil. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Gewährleistung betreffend des Gesamtgegenstandes sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber Änderungen oder Instandsetzungen am Reparatur- oder Liefergegenstand vornimmt. Sämtliche Schrauben/Teile werden durch einen Farbpunkt verplombt, wenn diese geöffnet oder demontiert werden, erlischt ebenfalls der Gewährleistungsanspruch. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche wegen Mängelfolgeschäden des Auftraggebers gegen uns jeglicher Art, die am und durch den Reparatur- oder Liefergegenstand oder wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktrittes entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen und zwar auch für alle an der Herstellung, Import- und Vertrieb beteiligten Unternehmen.

Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Modifikationen an den Produkten vorgenommen, Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Benutzung der Geräte zurückzuführen ist.

Der Einbau des gekauften Produkts hat nachweislich fachgerecht zu erfolgen, andernfalls der Gewährleistungsanspruch ebenfalls entfällt.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden, welcher nicht Verbraucher ist, nachzuweisen § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) findet keine Anwendung.

Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen und diese spätestens innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang spezifiziert und schriftlich bei uns anzuzeigen.

Treten Mängel erst später auf oder werden erst später erkennbar – jeweils aber innerhalb der Gewährleistungsfrist -, so sind diese ebenfalls längstens innerhalb von 7 Werktagen spezifiziert und schriftlich bei uns anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, so kann er aus diesem Mangel später keine Ansprüche mehr auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz geltend machen.

Weiters, wenn insbesondere ein Ölwechsel nicht innerhalb von 50 Betriebsstunden, bzw. 5.000km bei PKW, LKW und einspurigen KFZ nachgewiesen sind, entfällt der Gewährleistungsanspruch, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Modifikationen an den Produkten vorgenommen, Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen. Die Durchführung eines Eigeneinbaues von gelieferten oder reparierten Teilen durch den Kunden oder von ihm beauftragen Dritten gilt als Verzicht auf Gewährleistung.

Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Benutzung der Geräte zurückzuführen ist.

Bei Fahrzeugen mit einer modifizierten Software entfällt die Gewährleistung, bei Upgrade Turboladern wird das Protokoll des Leistungsprüfstandes benötigt.

Bei rechtzeitiger Anzeige ist uns eine Frist von zumindest 14 Tagen ab Aufforderung zur Mangelbehebung (nach unserer Wahl entweder durch Verbesserung oder Austausch) zu gewähren.

Etwaige Nebenkosten der Mangelbehebung (wie Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten, etc.) sowie Kosten für die Feststellung behaupteter Mängel trägt der Kunde selbst.

Erfüllungsort auch der Mangelbehebung ist gem. Punkt 5 dieser AGB Eichinger Motoren GmbH, Rastenfeld 179, 3532 Rastenfeld.

9. Haftung / Schadenersatz

Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden.

Die Haftung verjährt gegenüber Kunden, solche nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, in 6 Monaten ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden (Mangel-) Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparung und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

10. Gerichtsstandvereinbarung und Rechtswahl

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die Zuständigkeit des für 3532 Rastenfeld sachlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.

Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Eichinger Motoren GmbH

Unsere Leistungen erfolgen aufgrund dieser AGB. Im Falle des Widerspruches zwischen diesen AGB und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers anerkennt der Kunde mit der Bestellung und mit der Warenannahme die ausschließliche Geltung dieser AGB. Der durch den Vorweis der Wagenpapiere ausgewiesene Überbringer des Kraftfahrzeuges gilt als Bevollmächtigter des KFZ-Eigentümers und KFZ-Halters. Die Entgegennahme und Weitergabe mündlicher, telefonischer oder über andere technische Einrichtungen übermittelter Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probefahrten und Probeläufe durchzuführen und Arbeiten an Spezialwerkstätten als Subauftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers zu vergeben.


Kostenvoranschläge werden nur aufgrund eines besonderen Auftrages ausgearbeitet und verpflichten uns nicht, einen Instandsetzungsvertrag abzuschließen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und zwar auch dann, wenn es zu einem Reparaturauftrag kommt. Sollten wir schriftlich die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages gewährleisten, können wir diesen bei Ausführung zusätzlicher notwendiger Arbeiten bis zu 10% überschreiten. Weitere Überschreitungen bedürfen der Zustimmung oder vorherigen Verständigung des Auftraggebers.Die Berechnung des Materials erfolgt zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen, unverpackt ab unserem Betrieb; die Verrechnung der Arbeitskosten erfolgt zu den in unserem Betrieb angeschlagenen Preisen. 


Die Rücknahme und Anrechnung von Geräten oder Geräteteilen erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zusage von uns. In dringenden Fällen können wir auch die erforderliche Überstunden und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten verrechnen.Die Bezahlung unserer Instandsetzungsarbeiten und Warenlieferungen hat grundsätzlich bei Übergabe zu erfolgen. Wenn wir Waren oder Geräte vor Zahlung herausgeben, sind unsere Rechnungen binnen 1 Woche nach Rechnungslegung bar und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten in angemessener Höhe zu verlangen. Leistet der Auftraggeber solche Vorauszahlungen nicht oder nicht zur Gänze, sind wir berechtigt, vom Vertrag gänzlich oder teilweise zurückzutreten. Im Verzugsfall hat der Auftraggeber Verzugszinsen von mindestens 6% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank EURIBOR zu bezahlen, sofern uns nicht höhere Kreditkosten auflaufen. 


Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Werden diese angenommen, dann zahlungshalber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes auf die ältesten Forderungen einschließlich Zinsen und Nebengebühren angerechnet. Der Auftraggeber hat uns auch außergerichtliche Mahn- und Inkassospesen, einschließlich Kosten eines Inkassobüros und Rechtsanwaltskosten, im angemessenen Ausmaß zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen betreiben, verpflichtet sich der Auftraggeber pro Mahnung einen Betrag von € 110,--, sowie für die Evidenzhaltung pro Halbjahr einen Betrag von € 9,-- zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wird ausgeschlossen. 


Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen wird ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen, auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten, unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen und/oder Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur Zurückhaltung seiner Leistung steht dem Auftraggeber unter keiner Voraussetzung zu.Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, sofern wir nicht schriftlich einen verbindlichen Liefertermin zugesagt haben. Auch in diesem Fall verschiebt sich der Liefertermin bei Erhöhung des Arbeitsumfanges gegenüber dem ursprünglichen Auftrag; wenn der Auftraggeber wegen vermeintlicher Nichteinhaltung eines Liefertermines zurücktreten möchte, hat er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers im Falle eines Lieferverzuges werden mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns unsererseits ausgeschlossen.Die Übergabe des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt in unserem Betrieb. Die Zustellung des Reparatur- oder Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, worüber ein gesonderter Auftrag zu erteilen ist. 


Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung oder Versandbereitschaft den Reparatur- oder Liefergegenstand gegen Begleichung unseres Entgeltes abholt. Ist der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, den Reparatur- oder Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.Die gelieferten oder eingebauten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, sowie bei Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Teile einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten (Gebrauchsentziehungsabrede). Bei Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Im Falle der Wiederveräußerung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Teile tritt uns der Auftraggeber sämtliche seiner Forderungen gegen Dritte, die ihm durch diese Weiterveräußerung entstehen, bis zu Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn aus unseren Forderungen zahlungshalber ab und wir nehmen die Abtretung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Geschäftsunterlagen entsprechend den geforderten Publizitätserfordernissen zu vermerken. Wir sind jederzeit berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die Einziehung selbst vorzunehmen. 


Wir haben wegen aller unserer Forderungen aus den gegenständlichen und früheren Instandsetzungsaufträgen und aus unseren Materiallieferungen, einschließlich des gemachten Aufwandes und verursachten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem uns übergebenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers. Die Anwendung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes oder weiterer gesetzlicher Sicherungsrechte werden hiedurch nicht berührt.Gegenüber Endverbrauchern im Sinne des KschG leisten wir Gewähr für neue Produkte und eingebaute Neuteile für die Dauer von 2 Jahren ab Übergabe. Für gebrauchte Teile, die wir an Konsumenten verkaufen, oder gebrauchte Teile, die wir bei der Reparatur von Gegenständen von Konsumenten verwenden, kann die Gewährleistungsfrist mittels gesonderter Vereinbarung auf 1 Jahr reduziert werden. Gegenüber Unternehmen die nicht unter den Anwendungsbereich des KschG fallen, leisten wir für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und eingebaute Teile Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe. Der Auftraggeber hat uns jedenfalls unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes aufgetretene Mängel bei sonstigem Anspruchsverlust bekannt zu geben. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, sofort nach Lieferung der Ware diese auf sichtbare Mängel zu prüfen, ansonsten er seinen Gewährleistungsanspruch für Mängel bei der Lieferung sowie allfällig bestehende Rechtsansprüche verliert. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Ö-Normen. Im Falle von Herstellerangaben beschränkt sich unsere Gewährleistung auf den Inhalt dieser Angaben. Für ausdrücklich bedungene Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Grundlage dafür bilden die uns vom Auftraggeber gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Für offenkundige Mängel leisten wir keine Gewähr. Innerhalb der handelsübliche Toleranzen liegende Abweichungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung des nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist, wobei für uns immer eine Frist von 2 Wochen als angemessen gilt. Garantiezusagen des Herstellers sind von dieser Regelung nicht betroffen und sind vom Auftraggeber direkt mit dem Hersteller abzuwickeln. Zur Ausführung unserer Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber der nicht Konsument im Sinne des KschG ist, den Reparaturgegenstand im unserm Betrieb auf seine Kosten und Gefahr bei sonstigem Anspruchsverzicht zu überstellen. Ist eine Überstellung dem Auftraggeber technisch nicht möglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, entweder die Überstellung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers in unserem Betrieb durchzuführen, oder die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung einem anderen Unternehmen zu übertragen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die gelieferten Waren oder den gelieferten Teil. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Gewährleistung betreffend des Gesamtgegenstandes sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber Änderungen oder Instandsetzungen am Reparatur- oder Liefergegenstand vornimmt.


Sämtliche Schrauben/Teile werden durch einen Farbpunkt verplombt, wenn diese geöffnet oder demontiert werden, erlischt ebenfalls der Gewährleistungsanspruch. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche wegen Mängelfolgeschäden des Auftraggebers gegen uns jeglicher Art, die am und durch den Reparatur- oder Liefergegenstand oder wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktritts entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen und zwar auch für alle an der Herstellung, Import- und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubringen. Beim Verkauf importierter Ware sind wir über schriftliches Verlangen des Auftraggebers zur Nominierung des Vormannes binnen 14 Tagen verpflichtet. Unsere Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes beschränkt sich auf die Instandsetzung oder nach unserer Wahl auf den Ersatz des Wertes des Reparatur- oder Liefergegenstandes. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt uns Vorsatz zur Last. Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis. Der Auftraggeber verzichtet darauf, diesen Vertrag, aus welchem Rechtstitel auch immer, auch nicht wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes, oder wegen Irrtums, anzufechten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der restliche Bestimmungen nicht. Für Verträge, in denen wir Produkte von Produzenten selbst beziehen leistet der Produzent Gewähr für eine Dauer von 2 Jahren. 


Der Besteller verpflichtet sich, sofern er die von uns bezogenen Produkte nicht an Kunden im Sinne des KschG veräußert, die Gewährleistungsfrist, innerhalb dieser er haftet, auf 6 Monate zu beschränken. Er verpflichtet sich weiters bei Vertragsabschluss mit uns eine gesonderte Vereinbarung über die Beschränkung des Rückgriffsrechtes zu unterfertigen, die vorsieht, dass sein allenfalls uns gegenüber zustehendes Rückgriffsrecht, dann, wenn er die Waren an Kunden die in den Anwendungsbereich des KschG fallen, weiterveräußert, spätestens 2 Jahre nach dem wir unsere Leistung an ihn erbracht haben, verjährt. Für Waren, die wir selbst vom Produzenten beziehen und wir die Produkte an Verbraucher im Sinne des KschG veräußern, gelten uneinschschränkt die Bestimmungen des § 933 b ABGB, wonach unser Regressrecht aus der Inanspruchnahme von Kunden wegen Mängeln der Waren des Produzenten erst nach 5 Jahren nach Erbringung seiner Leistung verjährt. Diesbezüglichen Einschränkungen des Regressrechtes stimmen wir nie zu.


Erfüllungsort ist 3532 Rastenfeld. Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Rastenfeld sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.


ONLINE-STREITBEILEGUNG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/odr/ finden.